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| Richtlinien für die Benutzung von Satellitentelefone in Indien |
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| Die Benutzung jeglicher Telegrafendienste oder –einrichtungen, inbegriffen Funk, wird durch das indische Telegrafengesetz geregelt. Der Service für Satellitentelefone ist in Indien für gewöhnlich nicht erlaubt. |
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| Gemäß den Richtlinien des Amts für Telekommunikation (DoT) der indischen Regierung dürfen INMARSAT Satellitentelefone, mit BGAN System, von ausländischen Staatsbürgern, die staatlichen Organisationen oder Konzernen zugehören, Zugehörige von bergsteigerischen Expeditionen oder ähnliche solcher Personenkategorien, nur mit Genehmigung der DoT benutzt werden. Der einzige autorisierte Anbieter von INMARSAT Service in Indien ist die Tata Communications Limited, welche diesen Service nach dem Erhalt des No Objection Certificate (NOC) durch die DoT für das Einführen von Satellitentelefonen anbietet. Details für das Erhalten des NOC erhält man auf der Internetseite der DoT www.dot.gov.in. Ausländische Staatsbürger, die einen INMARSAT Anschluss nach Indien einführen wollen, sollten das NOC hier beantragen: CS Cell, DoT, Room No.1204, Sanchar Bhawan, 20 Ashoka Road, New Delhi -110 001. |
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| Benutzer eines Satellitentelefons beachten bitte auch, dass der Gebrauch des Thuraya Satellitentelefonservices in Indien nicht erlaubt ist. |
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| Es wird zugunsten von Reisenden darauf hingewiesen, dass jeder Gebrauch von Telegrafeneinrichtungen, inbegriffen Satellitentelefone, ohne Genehmigung der DoT den Absatz 4 des indischen Telegrafengesetztes, 1885, verletzt und kann strafrechtlich unter Absatz 20 und 21 des besagten Gesetzes und unter Absatz 6 des indischen Funkgesetzes verfolgt werden. Weiterhin können Satellitentelefone,die ohne Genehmigung der DoT in Taschen oder Koffer getragen werden, durch die indische Zollbehörde beschlagnahmt werden. Im Falle der Einfuhr als Fracht sollte eine Erklärung der Person, die die Güter importiert, über die genauen Details der Ware abgegeben werden. Allen Besuchern wird geraten eine Erklärung bei der ersten Einreisen an der Zollbehörde abzugeben. |

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