| EMPLOYMENT VISA |
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| Frage 1. |
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Was ist ein Arbeitsvisum? |
| Antwort: |
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Ein Arbeitsvisum wird gewährt für Ausländerinnen und Ausländer, die nach Indien reisen möchten, um zu arbeiten und unterliegt dabei den folgenden Vorbedingungen:
| 1) |
Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller ist ein(e) fachkundige(r) und qualifizierte(r) Berufstätige(r) oder eine Person, die von einem Unternehmen, einer Organisation, einer Branche oder einem Betrieb usw. in Indien engagiert oder ernannt wird auf der Basis eines entsprechenden Vertrages oder eines Beschäftigungsverhältnisses auf leitender Ebene, einer Position als qualifizierte Fachkraft, wie zum Beispiel als technische(r) Expert(in/e), leitende(r) Angestellte(r) oder in einer Managementposition usw.. |
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| 2) |
Arbeitsvisa werden nicht gewährt für Jobs, für die eine große Zahl von qualifizierten Inderinnen und Indern zur Verfügung stehen. Ein Arbeitsvisum wird nicht gewährt für Routine-, gewöhnliche oder Sekretariats-/Bürojobs. |
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| 3) |
Das Gehalt des ausländischen Staatsbürgers sollte nicht unter US$ 25,000 pro Jahr liegen. |
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| 4) |
Das Arbeitsvisum muss dabei ausgestellt werden entweder vom Herkunftsland aus oder von dem Land aus, in dem die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, vorausgesetzt der dauerhafte Aufenthalt der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers in dem fraglichen Land liegt bei mehr als zwei Jahren. |
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| 5) |
Das indische Unternehmen beziehungsweise die Organisation, die ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger engagiert für die Durchführung von Projekten / Aufträgen ist während des Aufenthalts der fraglichen ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger für deren Gebaren verantwortlich ebenso wie für die Ausreise solcher ausländischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sobald deren Visum abläuft. |
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| 6) |
Eine ausländische Staatsbürgerin beziehungsweise ein ausländischer Staatsbürger wird auch alle anderen Voraussetzungen, wie zum Beispiel die Begleichung von Steuerverbindlichkeiten usw., befolgen müssen. |
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| Frage 2. |
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Welche Personen kommen für ein Arbeitsvisum in Frage? |
| Antwort: |
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Die folgenden Personen kommen für ein Arbeitsvisum in Frage und unterliegen dabei den unter der Frage 1 aufgezählten Vorbedingungen:
| 1) |
Ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die nach Indien kommen für die Durchführung eines Projekts / Auftrags [unabhängig von der Dauer des Besuchs]. |
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| 2) |
Ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die nach Indien kommen für kurze Besuche an Kundenstandorten zur Reparatur aller Arten von Anlagen/Betriebsstätten / Werken oder Maschinen als Teil von Gewährleistungsverträgen oder Verträgen über jährliche Wartung |
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| 3) |
Ausländische Ingenieur(innen/e) / Techniker(innen), die nach Indien kommen zwecks Installation und Inbetriebnahme von Equipment / Maschinen / Werkzeugen im Hinblick auf entsprechende Verträge über die Lieferung von Equipment / Maschinen / Werkzeugen. |
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| 4) |
Ausländische Expert(innen/en), die nach Indien kommen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des entsprechenden indischen Unternehmens auszubilden. |
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| 5) |
Ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die entsandt werden für technischen Support oder technische Dienstleistungen, den Transfer von Know-how oder für Dienstleistungen oder Lieferungen, für die das indische Unternehmen Gebühren / Honorar an das ausländische Unternehmen zahlt. |
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| 6) |
Ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die nach Indien kommen als Berater unter Vertrag, für die das indische Unternehmen eine feste Vergütung zahlt (dies muss nicht zwangsläufig in Form eines monatlichen Gehalts erfolgen). |
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| 7) |
Ausländische Künstlerinnen und Künstler engagiert zur Durchführung von regelmäßigen Aufführungen für die Dauer des von Hotels, „Clubs“ oder anderen Organisationen gegebenen Arbeitsvertrags. |
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| 8) |
Ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die nach Indien kommen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als Coach / Trainer. |
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| 9) |
Ausländische Sportlerinnen und Sportler, die von indischen Vereinen / Organisationen über einen bestimmten Zeitraum einen Vertrag bekommen. |
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| 10) |
Selbstständige ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die nach Indien kommen zur Bereitstellung von „Engineering“-, medizinischen, juristischen oder anderen hoch qualifizierten Dienstleistungen in ihrer Funktion als unabhängige Beraterinnen und Berater. |
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| Frage 3. |
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Was ist die Gültigkeitsdauer eines Arbeitsvisums? |
| Antwort: |
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Eine ausländische Staatsbürgerin beziehungsweise ein ausländischer Staatsbürger, die/der nach Indien kommt zwecks Erwerbstätigkeit kann zu Anfang von den indischen Vertretungen im Ausland ein Arbeitsvisum mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr gewährt bekommen. Die erste Verlängerung, sofern notwendig, würde vom Ministry of Home Affairs (MHA) gewährt. Weitere Verlängerungen, soweit erforderlich, können von der zuständigen Bundesstaatsregierung beziehungsweise dem zuständigen „Foreigners Registration Officer (FRO)” gewährt werden für eine Dauer von maximal fünf Jahren ab dem Datum, an dem Visum ausgestellt worden ist. Ausländerinnen und Ausländer, die mit einem Arbeitsvisum nach Indien kommen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum ihrer Ankunft beim zuständigen „Foreigners Regional Registration Office“ (FRRO) / „Foreigners Registration Officer (FRO)” registrieren lassen. |
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| Frage 4. |
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Welche Dokumente müssen zusammen mit dem Antrag auf ein Arbeitsvisum eingereicht werden? |
| Antwort: |
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| 1) |
Die ausländische Staatsbürgerin beziehungsweise der ausländische Staatsbürger muss über ein gültiges Reisedokument sowie eine Wiedereinreiseerlaubnis verfügen, sofern dies im Rahmen der Gesetze des betreffenden Landes erforderlich ist. |
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| 2) |
Die ausländische Staatsbürgerin beziehungsweise der ausländische Staatsbürger muss einen Nachweis über ihr/sein Beschäftigungsverhältnis oder ihren/seinen Vertrag oder ihr/sein Engagement durch das betreffende Unternehmen beziehungsweise die betreffende Organisation usw. in Indien einreichen. |
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| 3) |
Die ausländische Staatsbürgerin beziehungsweise der ausländische Staatsbürger muss ihre/seine Bildungsqualifikationen und berufliche Erfahrung in Form von Dokumenten nachweisen. |
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| Frage 5. |
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Ob ein ausländisches Unternehmen beziehungsweise eine ausländische Organisation, die nicht über ein Projektbüro, eine Tochterfirma, ein Jointventure oder eine Filiale in Indien verfügen, eine(n) ausländische(n) Staatsbürger(in) beziehungsweise Angestellt(e/en) eines ausländischen Unternehmens „sponsorn“ kann für ein Arbeitsvisum? |
| Antwort: |
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Nein. |
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| Frage 6. |
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Ob ein indisches Unternehmen, dass einen Auftrag für die Durchführung eines Projekts an ein ausländisches Unternehmen vergeben hat, das nicht über einen Standort in Indien verfügt, eine(n) ausländische(n) Staatsbürger(in) beziehungsweise Angestellte(n) eines ausländischen Unternehmens „sponsorn“ kann für ein Arbeitsvisum? |
| Antwort: |
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Ja. |
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| Frage 7. |
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Wenn eine indische Organisation / „Entity“ ein Arbeitsvisum „sponsort“, heißt dies dann, dass die indische Organisation / „Entity“ notwendigerweise der rechtmäßige Arbeitgeber der fraglichen Person sein muss? |
| Antwort: |
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Nein. |
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| Frage 8. |
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Welche Kategorie von Visa wird gewährt für ausländische Fremdsprachenlehrer(innen) oder Übersetzer(innen) / Dolmetscher(innen)? |
| Antwort: |
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Arbeitsvisum. |
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| Frage 9. |
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Welche Kategorie von Visa wird gewährt für ausländische Köch(innen/e) von Spezialitäten? |
| Antwort: |
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Arbeitsvisum. |
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| Frage 10. |
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Welche Art von Visum würde Angehörigen des gehobenen Managements und/oder Spezialist(innen/en), die von ausländischen Unternehmen beschäftigt werden, die nach Indien geschickt werden, um an bestimmten Projekt- beziehungsweise Unternehmensführungseinsätzen zu arbeiten, gewährt werden? |
| Antwort: |
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Arbeitsvisum. |
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| Frage 11. |
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Welche Visumskategorie wird gewährt für Familienmitglieder von ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die mit Arbeitsvisa nach Indien kommen? |
| Antwort: |
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Im Hinblick auf Familienmitglieder eine(r/s) ausländischen Staatsbürgerin/Staatsbürgers, der/dem ein „E“-Visum (Arbeitsvisum) gewährt wird, können indische Vertretungen ein „X“-Visum gewähren [d. h. ein „Dependent Visa“]. Die Gültigkeit des „X“-Visums könnte analog zur Gültigkeit des Visums der/s Hauptvisumsinhaber(in/s) sein oder für einen kürzeren Zeitraum, entsprechend dem, was von der zuständigen indischen Vertretung als notwendig erachtet wird. Die Erteilung unterliegt dabei den üblichen Sicherheitsüberprüfungen, unter der Voraussetzung, dass die Familienmitglieder ansonsten für die Gewährung eines solchen Visums in Frage kommen. |
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| BUSINESS VISA |
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| Frage 1. |
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Was ist ein Geschäftsvisa? |
| Antwort: |
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Ein Geschäftsvisa wird ausgestellt für ausländischen Staatsbürger, die Indien besuchen wollen zwecks:
- der Einrichtung von industriellen Unternehmen / Geschäftsunternehmen („Industrial / Business Ventures“), oder
- zur Sondierung der Möglichkeiten zur Errichtung von industriellen Unternehmen / Geschäftsunternehmen („Industrial / Business Ventures“), oder
- die industrielle Produkte in Indien kaufen / verkaufen wollen.
Dieses Visa wird dabei unter den folgenden Bedingungen gewährt:
| 1) |
Der Bewerber ist eine Person mit gesicherter finanzieller Situation („Assured Financial Standing“) und spezieller Erfahrung im Bereich des geplanten Geschäfts. |
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| 2) |
Der Antragsteller besucht Indien nicht zum Zweck von Geldverleihen oder Kleinhandel („Petty Trading“) oder für eine Vollzeitbeschäftigung in Indien, welche die Zahlung eines Gehalts in Indien beinhaltet. |
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| 3) |
Das Geschäftsvisa wird gewährt für leitende Angestellte von Firmen, Experten, Reiseleitern, Reiseverkehrskaufleuten usw., die Indien besuchen, im Zusammenhang mit Arbeit, beziehungsweise Tätigkeiten, in der Verbindung mit Projekten von nationaler Wichtigkeit. Ebenso wie jenen, die durch sogenannte „Public Sector Undertakings“ (indische Unternehmen, an denen die Regierung beteiligt ist) unternommen und solchen, die Businesstouren durchführen oder damit verbundene Angelegenheiten beziehungsweise Geschäfte abwickeln. |
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| 4) |
Ein ausländischer Staatsbürger mus dabei alle anderen Voraussetzungen, wie zum Beispiel die Begleichung von allen Steuerverbindlichkeiten einhalten. |
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| 5) |
Die Gewährung eines Geschäftsvisa unterliegt allen, auf der Basis von Reziprozität mit anderen Ländern, von Zeit zu Zeit von der indischen Regierung erlassenen Anordnungen. |
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| 6) |
Das Geschäftsvisa wird entweder ausgestellt vom Herkunftsland, oder von dem Land aus, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Vorausgesetzt, der dauerhafte Aufenthalt des Antragstellers, das in dem fraglichen Land liegt, beträgt mehr als zwei Jahre. |
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| Frage 2. |
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Wer bekommt ein Geschäftsvisa ? |
| Antwort: |
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| 1) |
Ausländische Staatsbürger, die Indien besuchen wollen zur Errichtung von industriellen Unternehmen / Geschäftsunternehmen („Industrial / Business Ventures“) oder zur Sondierung von Möglichkeiten für die Errichtung eines industriellen Unternehmens / Geschäftsunternehmens („Industrial / Business Ventures“) in Indien. |
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| 2) |
Ausländische Staatsbürger, die nach Indien kommen zum Kaufen / Verkaufen von industriellen oder kommerziellen Produkten oder langlebigen Gebrauchsgütern. |
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| 3) |
Ausländische Staatsbürger, die nach Indien kommen zur Teilnahme an technischen Meetings, Gesprächen, an Vorstandssitzungen oder Hauptversammlungen, beziehungsweise Versammlungen („General Meetings“) sowie zur Bereitstellung von Geschäftsdienstleistungssupport („Business Services Support“). |
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| 4) |
Ausländische Staatsbürger, die nach Indien kommen zur Anwerbung von Arbeitskräften. |
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| 5) |
Ausländische Staatsbürger, die in dem fraglichen Unternehmen Partner sind und / oder als Direktor in dem Unternehmen fungieren. |
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| 6) |
Ausländische Staatsbürger, die nach Indien kommen für Konsultationen in Bezug auf Messen, oder für eine Teilnahme an Ausstellungen, (Fach-)Messen usw.. |
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| 7) |
Ausländische Einkäufer die kommen, um Geschäfte mit Lieferanten / potenziellen Lieferanten an Standorten in Indien abzuwickeln, zur Evaluation oder Überwachung von Qualität, um Vorgaben zu machen, Aufträge zu vergeben, weitere Lieferungen zu verhandeln etc., in Bezug auf die aus Indien bezogenen Güter oder Dienstleistungen. |
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| 8) |
Ausländische Experten / Spezialisten, die auf einen Besuch von kurzer Dauer in Verbindung mit einem laufenden Projekt, mit dem Ziel der Überwachung des Fortschritts von Arbeiten, der Durchführung von Meetings mit indischen Kunden und / oder zur Bereitstellung von technischen Leitlinien auf hoher / höchster Ebene reisen. |
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| 9) |
Ausländische Staatsbürger, die nach Indien kommen für Prä- / Post-Verkaufsaktivitäten, die nicht auf die eigentliche Durchführung von irgendwelchen Verträgen oder Projekten hinauslaufen. |
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| 10) |
Ausländische Auszubildende beziehungsweise Trainees von multinationalen Unternehmen / Konzernen, die für die unternehmens- / konzerninterne Ausbildung in den regionalen „Hubs“ des betreffenden sich in Indien befindlichen Unternehmens ins Land kommen. |
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| 11) |
Ausländische Studenten, die von der AIESEC [Anmerkung des Übersetzers: die weltweit größte internationale Studentenorganisation, ehemals die Association Internationale des Etudiants en Sciences Economiques et Commerciales, mittlerweile ist die Abkürzung AIESEC der eigentliche Name, unter dem die Organisation auftritt] betreut beziehungsweise gefördert werden bei Praktika in projektbasierter Arbeit in Unternehmen / Industrien. |
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| Frage 3. |
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Welche Zeitspanne kann ein Geschäftsvisa betragen? |
| Antwort: |
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Ein Geschäftsvisa mit der Möglichkeit mehrfacher Einreise („Multiple Entry Facilities“) wird höchstens gewährt für die Zeit von bis zu fünf Jahren. Bzw. für eine kürzere Zeit, gemäß der entsprechenden Erfordernisse. Die zuständige indische Vertretung kann für jeden einzelnen Aufenthalt separate Auflagen erlassen. |
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| Frage 4. |
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Welche Unterlagen werden benötigt? |
| Antwort: |
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| 1) |
Der ausländische Staatsbürger benötigt ein gültiges Reisedokument sowie eine Wiedereinreiseerlaubnis, sofern dies im Rahmen der Gesetze des betreffenden Landes erforderlich ist. |
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| 2) |
Benötigt werden alle Nachweise über die Finanzlage und die berufliche Erfahrung in dem Bereich des geplanten Gewerbes. |
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| Frage 5. |
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Bekommen ausländische Staatsbürger ein Geschäftsvisa? |
| Antwort: |
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Nein. Ausländische Staatsbürger, die nach Indien kommen zur Durchführung von Projekten / Aufträgen, erhalten ausschließlich ein Arbeitsvisa. |
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| Frage 6. |
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Können ausländische Staatsbürger, die sich bereits zur Durchführung von Projekten in Indien mit einem Geschäftsvisa aufhalten, dieses vor Ort verlängern lassen? |
| Antwort: |
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Nein. |
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| Frage 7. |
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Können ausländische Staatsbürger, die sich bereits zur Durchführung von Projekten in Indien aufhalten, eine Erlaubnis dafür bekommen, ihre Geschäftsvisa in Arbeitsvisa umzuwandeln, ohne das Land zu verlassen? |
| Antwort: |
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Nein. |
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| Frage 8. |
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Welches Visa bekommen Familienangehörige und Begleitpersonen? |
| Antwort: |
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Indische Vertretungen können ein „X“-Visum gewähren (d. h. ein sogenanntes „Dependent Visa“) für die Familienmitglieder des betreffenden ausländischen Staatsbürgers, der ein Geschäftsvisa gewährt bekommen hat. Dies erfolgt dabei nach Ermessen der betreffenden indischen Vertretung und unterliegt den üblichen Sicherheitsüberprüfungen. Allerdings unter der Voraussetzung, dass die Familienmitglieder für die Gewährung eines solchen Visa in Frage kommen. |
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| Häufig gestellte Fragen zu Touristenvisa |
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| 1) |
Hinsichtlich ausländischer Staatsbürger mit Touristenvisa mit mehrmaliger Einreise muss zwischen zwei Reisen in das Land mit einem Touristenvisa ein Abstand von mindestens zwei Monaten bestehen. |
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| 2) |
Wenn ein ausländischer Staatsbürger das Land innerhalb des Zeitraumes von zwei Monaten nach seiner vorherigen Reise erneut besuchen muß, sollte er von der entsprechenden konsularischen Vertretung eine Sondergenehmigung einholen. Die Vertretung / Mission kann dann, auf diese Bitte hin, entsprechend des jeweiligen Einzelfalles reagieren. |
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| 3) |
In all diesen Fällen sollte sich der ausländische Staatsbürger selbst bei den FRRO / FRO innerhalt von 14 Tagen nach Ankunft registrieren lassen. Eine entsprechende Befürwortung wird auf dem Visakleber eingetragen. |
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| 4) |
Wenn ein ausländischer Staatsbürger häufig Touristenvisa beantragt, zum Beispiel innerhalb eines Monats nach dem Auslaufen eines Touristenvisa, dann übergibt die indische Mission / Botschaft / das Konsulat im Ausland den Fall an das MHA (Abteilung Ausländer) zur Genehmigung bevor ein neues Touristenvisum ausgestellt wird. |
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| Frage 1. |
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Bezieht sich der Abstand von zwei Monaten zwischen zwei Besuchen auf alle Inhaber von Touristenvisa? |
| Antwort: |
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Ja. |
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| Frage 2. |
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Ist der Abstand von zwei Monaten zwischen zwei Besuchen unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes beim vorangegangen Besuch in Indien? |
| Antwort: |
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Die Absicht hinter der Bestimmung eines Abstandes von zwei Monaten zwischen zwei Besuchen mit Touristenvisum ist es, den Mißbrauch des Touristenvisums zu verringern. Mit der Absicht, echte Touristen durch diese neuen Bestimmungen nicht zu beeinträchtigen, werden die folgenden Klarstellungen gegeben:
| i) |
Die Ausländer die nach Ausreise aus Indien innerhalb von zwei Monaten wiederum nach Indien einreisen möchten, müssen bei der Visabeantragung die entsprechende Flugbuchung nachweisen und bereits bei der Visabeantragung vorlegen. Diese Ausnahme kann nach entsprechender Prüfung im Einzelfall genehmigt werden.
Wenn sie bereits außerhalb des Herkunftslandes sind, können sie eine derartige Befürwortung auch von der nächstgelegenen Indischen Vertretung erhalten. |
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| ii) |
Die Gesamtaufenthaltsdauer im Lande vom Tage der ersten Einreise in das Land darf den Zeitraum von 180 Tagen oder 90 Tagen, je nach Einzelfall, nicht überschreiten. |
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| iii) |
Wenn ein ausländischer Staatsbürger das Land nach zwei oder drei Einreisen verlässt (innerhalb des maximalen Aufenthaltes von 180 Tagen oder 90 Tagen je nach Fall), sollte ein Mindestabstand von zwei Monaten vor der nächsten Einreise in das Land eingehalten werden. |
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| iv) |
Einederartige Wiedereinreise innerhalb des vorgeschriebenen Abstandes von zwei Monaten kann nur in dringenden Fällen erlaubt werden. Wie zum Beispiel: Tod, schwere Krankheit in der Familie, Nichtverfügbarkeit von Anschlußflügen zur Rückkehr in sein Herkunftsland oder in ein anderes Land oder eine andere dringende Situation, die mit den entsprechenden Dokumenten, zur Zufriedenheit der Botschaft, nachgewiesen werden kann. Die Botschaft prüft jeden Fall vor Erteilung der Genehmigung entsprechend der folgenden Voraussetzungen:
| a) |
Der Antragsteller sollte die folgenden Punkte anführen:
| i) |
Der Zweck seines Besuches beruht auf einer Notsituation. |
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| ii) |
Er hat nicht mit Geschäftsaktivitäten zu tun und reist auch nicht zu Beschäftigungszwecken oder zu Studien- und Forschungszwecken. |
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| b) |
In all diesen Fällen, sollte sich der ausländische Staatsbürger persönlich bei der FRRO/FRO innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft anmelden. Diese Anmeldung kann am ersten Einreiseort erfolgen. Eine Bestätigung dessen, wird auf dem Visaaufkleber eingetragen. |
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| iv) |
Wenn ein ausländischer Staatsbürger häufig ein Touristenvisum beantragt, z.B. innerhalb eines Monats nach Auslaufen des vorherigen Touristenvisums, sollte die indische Vertretung / Botschaft / das Konsulat im Ausland den Antrag prüfen und diesen Fall dem MHA (Abteilung Ausländer) zur Genehmigung übergeben. Erst dann kann ein neus Touristenvisa gewährt werden |
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| Frage 3. |
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Kann die Botschaft in jedem Land die Genehmigung für den zweiten Besuch innerhalb von zwei Monaten für einen ausländischen Staatsbürger in der Kategorie des Unterparagraphen (V) bei der Antwort auf die Frage 2 geben? Oder kann diese nur von der Botschaft im Herkunftsland des Antragstellers gewährt? |
| Antwort: |
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Die entsprechende Genehmigung kann von jeder Botschaft in jedem Land entsprechend der Fakten in jedem einzelnen Fall gewährt werden und unter den Voraussetzungen, die im Unterparagraphen (V) bei der Antwort auf tid Frage 2 oben erwähnt wurden. Eine Information über die Genehmigung sollte dem Ministry of Home Affairs (Ausländerabteilung) und der Vertretung/Botschaft/dem Konsulat übermittelt werden, von der/dem das Originalvisum ausgestellt wurde. |
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| Frage 4. |
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Ob die Forderung der Information an das Ministry of Home Affairs über die ausländischen Staatsbürger, die ein Touristenvisum innerhalb von zwei Monaten nach Auslaufen des vorherigen Touristenvisums beantragen für alle Bürger aller Länder zutrifft? |
| Antwort: |
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Ja. |
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| Frage 5. |
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Ob die Forderung der Information an das Ministry of Home Affairs über die ausländischen Staatsbürger, die ein Touristenvisum innerhalb von zwei Monaten nach Auslaufen des vorherigen Touristenvisums beantragen für alle Bürger aller Länder zutrifft? |
| Antwort: |
|
Ja. |
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| Frage 6. |
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Gibt es irgendwelche Standardrichtlinien für die indischen Missionen/Botschaften/Konsulate, um über die Wiedereinreise innerhalb der vorgeschriebenen Abstände von zwei Monaten zu entscheiden? |
| Antwort: |
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Die Wiedereinreise innerhalb des vorgeschriebenen Abstands von zwei Monaten, wie das schon im Unterparagraphen (V) bei der Beantwortung der Frage 2 erwähnt wurde, kann nur in Notsituationen wie Tod/ernsthafte Erkrankung in der Familie, Nichtvorhandensein von Verbindungsflügen zur Rückkehr in das Herkunftsland oder ein anderes Land oder irgendeiner anderen Notsituation gewährt werden, die durch entsprechende Unterlagen zur Zufriedenheit der Mission/Botschaft/des Konsulats belegt werden muß, so daß diese/s die Genehmigung erteilen kann. Die Mission/Botschaft/das Konsulat hat jeden einzelnen Fall zu untersuchen bevor die entsprechende Genehmigung erteilt werden kann. |
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| Frage 7. |
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In den Fällen, die im Unterparagraphen (V) bei der Beantwortung der Frage 2 erwähnt werden, kann der Ausländer sich wo melden? |
| Antwort: |
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Die Anmeldung sollte bei den FRRO/FRO erfolgen, vorzugsweise bei dem am ersten Wiedereinreiseort. |
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| Frage 8. |
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Wenn ein Touristenpass nicht gestempelt wird, um die nicht erlaubte Wiedereinreise innerhalb der zwei Monate zu belegen, kann der Tourist dann annehmen, daß er innerhalb von zwei Monaten noch einmal nach Indien einreisen darf? |
| Antwort: |
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Nein. Selbst wenn der Pass eines Touristen nicht gestempelt wird, sind die Beschränkungen so anzuwenden wie sie festgelegt wurden. |
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| Frage 9. |
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Ob die Beschränkung des zweimonatigen Abstands bis zur Wiedereinreise nach Indien auch of Inhaber von PIO/OCI-Karten zutrifft und auf Ausländer mit Geschäfts-, Arbeits-, Studentenvisas oder andere Visakategorien? |
| Antwort: |
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Nein. Der zweimonatige Abstand gilt nur für Inhaber von Touristenvisa. |
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| Frage 10. |
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Ob irgendeine Gebühr verlangt wird, um die entsprechende Bestätigung im Pass zu tätigen? |
| Antwort: |
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Eine allgemeine Konsularservice-Gebühr kann verlangt werden, um eine Bestätigung zu erteilen. |
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| Frage 11. |
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Wie werden Medizintouristen behandelt, die regelmäig zur Weiterbehandlung nach Indien reisen? |
| Antwort: |
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Für Personen, die zur medizinischen Behandlung kommen, gibt es eine separate Kategorie des Medizinvisums. Ausländische Staatsbürger, die zur medizinischen Behandlung kommen, müssen mit einem Medizin-Visum kommen und nicht mit einem Touristenvisum. |
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| Frage 12. |
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HWie werden Familienmitglieder von Diplomatenhaushalten behandelt, die selber keine Diplomatenvisas bekommen (z. B. ältere Kinder oder Haushaltshilfen)? |
| Antwort: |
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Die Familienmitglieder von Diplomatenhaushalten, die selber keine Diplomatenvisa bekommen, müssen mit einem „Entry(X)“-Visum kommen wenn sie das erhalten können. Wenn sie mit einem Touristenvisum kommen, sind die Beschränkungen wie festgelegt anzuwenden. |
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| Frage 13. |
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Wie werden Einzelpersonen behandelt, die als freiwillige Helfer verschiedener Wohltätigkeitsorganisationen nach Indien kommen? Viele von ihnen reisen in der Region umher, während sie freiwillig länger mit einem Touristenvisum in Indien bleiben? |
| Antwort: |
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Das Touristenvisum ist in solchen Fällen nicht das richtige Visum. Eine Person, die zur freiwilligen Arbeit kommt, kann ein „Entry(X)“-Visum beantragen. |